Sicherlich ist Ihnen bekannt, dass die Pflegekassen viele der für die Pflege anfallenden Kosten übernehmen oder in einem gewissen Rahmen erstatten. Grundvoraussetzung dafür ist, dass Sie von Ihrer Pflegekasse einen Pflegegrad (ehemals Pflegestufe) zugesprochen bekamen.
Sollten Sie keinen Pflegegrad besitzen sind wir Ihnen natürlich gerne bei der Beantragung eines solchen behilflich. Kontaktieren Sie uns hierzu völlig unverbindlich.
„Aber das Geld kann ich doch nur für den ambulanten Pflegedienst verwenden…?“
Dies war in der Vergangenheit größtenteils korrekt. Aber aufgrund einer Gesetzesänderung kann ein großer Teil des bisher für die Inanspruchnahme von ambulanten Pflegediensten vorgesehenen Geldes, die sogenannten „Pflegesachleistungen“, seit Mai 2019 auch anteilig für die Inanspruchnahme von Leistungen zur Unterstützung oder Entlastung im Alltag durch zugelassene Alltagsbegleiter verwendet werden.
„Das hört sich aber kompliziert an… Ist es das auch?“
Nein. Als vom Land NRW offiziell zugelassener Betreuungsdienst besteht für Sie dank dieser Gesetzesänderung die Möglichkeit unsere Dienstleistung zum Teil oder gar komplett von Ihrer Pflegekasse finanziert zu bekommen. Entscheiden Sie sich für die Möglichkeit der Abtretungserklärung, so dass wir die Leistungen auf direktem Weg mit ihrer Pflegekasse abrechnen können, reduziert sich der für Sie entstehende Verwaltungsaufwand auf Null.